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   BGH, 05.09.1952 - 1 StR 314/52   

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BGH, 05.09.1952 - 1 StR 314/52 (https://dejure.org/1952,1372)
BGH, Entscheidung vom 05.09.1952 - 1 StR 314/52 (https://dejure.org/1952,1372)
BGH, Entscheidung vom 05. September 1952 - 1 StR 314/52 (https://dejure.org/1952,1372)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 03.10.1919 - V 616/18

    Zur Anwendung des § 60 StGB. bei Geldstrafen.

    Auszug aus BGH, 05.09.1952 - 1 StR 314/52
    Die Tragweite jenes Urteilsspruchs war also nur die, dass von der Geldstrafe der Teil durch Untersuchungshaft abgegolten war, der 287 Tagen der Ersatsfreiheitsstrafe entsprach, nämlich 2.870 DM (RGSt 54, 24; 59, 411; MRR 1938, 1441).
  • RG, 10.11.1925 - I 531/25

    Welche Wirkung hat es, wenn das Gericht eine längere Untersuchungshaft als die

    Auszug aus BGH, 05.09.1952 - 1 StR 314/52
    Die Tragweite jenes Urteilsspruchs war also nur die, dass von der Geldstrafe der Teil durch Untersuchungshaft abgegolten war, der 287 Tagen der Ersatsfreiheitsstrafe entsprach, nämlich 2.870 DM (RGSt 54, 24; 59, 411; MRR 1938, 1441).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Er konnte, wie dies auch unter der Geltung des früheren Rechts anerkannt war (BGHSt 21, 154; BGH, Urt. vom 5. September 1952 - 1 StR 314/52 bei Dallinger MDR 1952, 657; RGSt 59, 411, 412; RG JW 1927, 2051), nicht die Wirkung entfalten, daß er eine längere Strafzeit tilgte, als der wirklich erlittenen Untersuchungshaft entspricht (BGH, Beschl. vom 3. Februar 1976 - 5 StR 738/75).
  • BGH, 04.08.1983 - 4 StR 236/83

    Notwendigkeit einer richterliche Entscheidung über die Anrechnung der aus Anlass

    Er konnte, wie dies auch unter der Geltung des früheren Rechts anerkannt war (BGHSt 21, 154; BGH, Urteil vom 5. September 1952 - 1 StR 314/52 bei Dallinger MDR 1952, 657; RGSt 59, 411, 412; RG JW 1927, 2051), nicht die Wirkung entfalten, daß er eine längere Strafzeit tilgte, als der wirklich erlittenen Untersuchungshaft entspricht (BGH, Beschluß vom 3. Februar 1976 - 5 StR 738/75).
  • BGH, 14.11.1966 - 2 StR 361/66

    Anrechung der Untersuchungshaft zur Kürzung einer Freiheitsstrafe

    Dieser vom Schrifttum einhellig gebilligten Rechtsprechung hat sich nicht nur das Kammergericht in den Entscheidungen HRR 1928, 1949 und JR 1956, 308, 310 angeschlossen, sondern für den Fall einer Geldstrafe mit Ersatzfreiheitsstrafe auch der 1. Ferienstrafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 5. September 1952 - 1 StR 314/52 - (mitgeteilt bei Dallinger MDR 1952, 657).
  • BGH, 03.02.1976 - 5 StR 738/75

    Voraussetzungen für die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Aufhebung

    Das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof haben schon zu § 60 StGB in der vor Inkrafttreten des Ersten Strafrechtsreformgesetzes geltenden Fassung entschieden, daß ein unrichtiger Ausspruch über die Anrechnung der Untersuchungshaft niemals die Wirkung haben könne, eine längere Strafzeit zu tilgen, als der wirklich erduldeten Untersuchungshaft entspricht (RGSt 59, 411, 412; RG JW 1927, 2051 Nr. 79; BGH Urteil vom 5. September 1952 - 1 StR 314/52 - bei Dallinger in MDR 1952, 657).
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